Verbandskasten Sammelaktion und Maskenplicht im Verbandskasten

Neben der Maskenpflicht im Verbandskasten seit dem 1. Februar 2022, gelten seit Ende 2021 neue Normen für die kleinen Verbandskästen (Kfz-Verbandskästen) als auch für die großen Verbandskästen in den Betrieben. Mit dem Austausch oder Verkauf der neu genormten Verbandskästen können die Autohäuser und Kfz-Werkstätten die Ukraine unterstützen.

Das dringend benötigte Verbandsmaterial können die Autohäuser und Kfz-Werkstätten mit Verbandskästen leisten, die noch komplett bestückt sind, auch wenn das Ablaufdatum kurz bevorsteht.

Es wird dazu aufgerufen diese zu Sammeln und empfohlen, die Verbandskästen zum Landesverband Schleswig-Holstein zu schicken oder abzugeben. Der Landesverband Schleswig-Holstein kümmert sich um den weiteren Transport in die Ukraine. Der nächste Transport ist nach den Osterfeiertagen geplant.
 

Ab wann gilt die Maskenpflicht für den Verbandskasten?

Laut BVMed gilt die neue Norm DIN 13164:2022 für Verbandskästen bereits seit dem 1. Februar 2022. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Alte Verbandkästen dürfen daher bis zum 31. Januar 2023 im Auto mitgeführt und im Handel erworben werden. Die neue Normausgabe 2022 muss vom Gesetzgeber außerdem noch in § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Mindeststandard aufgeführt werden.

Sind FFP2-Masken im Verbandskasten Pflicht?

Obwohl ursprünglich einmal die Rede von FFP2-Masken war, reichen laut Angaben des BVMed zwei medizinische Schutzmasken (OP-Masken) Typ I DIN EN 14683 für den Verbandskasten aus. Diese sollen eine sehr lange Lebensdauer haben, ohne dabei an Qualität einzubüßen.

Was ändert sich noch durch die neue Norm?

Neben der Einführung der Schutzmasken, haben sich mit der neuen Norm DIN 13164:2022 für Verbandskästen auch zwei andere Punkte geändert. Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch (DIN 13168 D) im Verbandskasten enthalten sein muss. Außerdem fällt das kleinere Verbandtuch (DIN 13152 BR) ebenfalls weg. Zukünftig muss somit nur noch das größere Verbandtuch (DIN 13152 A) im Verbandskasten enthalten sein.