Für viele Autofahrer, die mit der Anschaffung eines E-Autos liebäugelten, gab es einen Schock, noch ehe das neue Jahr überhaupt angefangen hatte.
Ja, auch wir waren von der plötzlichen Beendigung der E-Mobilitätsförderung überrascht. Wir haben noch am selben Wochenende unsere Kritik an dieser Entscheidung der Bundesregierung veröffentlicht. Unser Standpunkt ist von den regionalen und überregionalen Medien aufgenommen worden. Wir sind weiterhin überzeugt, dass das ein falsches Signal der Politik ist, dass das negative Auswirkungen für die E-Mobilität in Deutschland haben wird.
Fassen Sie doch bitte für die, die das im Jahresendspurt nicht mitbekommen haben sollten, zusammen, was sich genau geändert hat.
Sehr gerne. Also: Diejenigen, die im neuen Jahr ein E-Auto zulassen, bekommen keine staatliche Förderung mehr. Seit dem 18. Dezember ist es nicht mehr möglich, neue Anträge für den Umweltbonus – also den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie – beim Bafa, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Bereits zugesagte Förderungen sind glücklicherweise vom Förderende nicht betroffen; sie werden ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet.
Gibt es denn überhaupt noch Förderungen in Verbindung mit der E-Mobilität?
Ja, die gibt es. Eine Wallbox-Förderung, also die finanzielle Unterstützung bei der Einrichtung für private Ladestationen mit Solarstrom. Sie wird wieder aufgelegt, nachdem sie im vergangenen Jahr innerhalb eines Tages mit 33.000 gestellten Anträgen ausgeschöpft war. Die Förderbank KfW legt das Programm mit 200 Millionen Euro neu auf. Die dürften mindestens so schnell weg sein wie die 300 Millionen aus 2023. Wann das los geht, steht leider noch nicht fest. Aber sicher gilt wieder: Wer zuerst kommt mahlt zuerst; Windhund muss man also sein!
Was gibt es noch?
Die THG-Quote gibt es noch! Auch in diesem Jahr dürfen E-Auto-Besitzer THG-Zertifikate verkaufen. Dafür braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, offiziell heißt er Zulassungsbescheinigung Teil I. Einmal jährlich wird ausgezahlt. Übrigens unterliegt der Erlös bei Privatpersonen nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen allein dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist.
Was für Auswirkungen haben die verschiedenen Initiativen auf europäischer Ebene für deutsche Autofahrer?
Einiges ist noch nicht endgültig beschlossen, wie z.B. die Neuregelungen für Führerscheine. Geplant sind regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen – nicht nur für Senioren. Was fest steht, ist die Einführung des EDR, des Event Data Recorders, die Blackbox für das Auto. Ab 1. Juli müssen alle neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t ein solches Aufnahmegerät an Bord haben. Dahinter stecken Bestrebungen, eine bessere Unfallrekonstruktion zu ermöglichen und durch diese auch die Fahrzeuge noch sicherer zu machen. In dieselbe Richtung geht die ab dem 7. Juli geltende Verpflichtung für die Hersteller, ihre Fahrzeuge mit einer Reihe von Fahrerassistenzsystemen auszustatten.
Sind die nicht sowieso schon bei den meisten Fahrzeugen serienmäßig?
Bei den Premium Marken ist das bei den hochpreisigen Modellen Standard, aber nicht bei den Kleinwagen. Da fehlen häufig intelligente Geschwindigkeitsassistenten oder das Notbremslicht, das dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung anzeigen soll. Das geschieht durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers. Weiter wird ein Rückfahrassistent verpflichtend, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem sowie die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Alkolock genannt. All die sind Pflicht. Das wird zweifellos auch kleinere Fahrzeuge sicherer machen, aber eben auch teurer. Genau das sorgt uns als Landesverband angesichts der sowieso schon schwierigen Situation, in der sich der Fahrzeughandel aktuell befindet.
Apropos steigende Preise: Wie wird sich das Inkrafttreten der nächsten Stufe der CO₂-Steuer auswirken?
Nach dem gerade errungenen Haushaltskompromiss der Bundesregierung wird die CO₂-Steuer statt bisher 30 Euro 45 Euro pro Tonne betragen. Benzin und Diesel dürften dadurch an der Tankstelle um mehr als 4 Cent pro Liter teurer werden. Die bereits 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt: Pendler bekommen 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.
Was gilt es mit Beginn des neuen Jahres als Autofahrer noch zu beachten?
Ganz zügig müssen Autofahrerinnen und Autofahrer handeln, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Diese müssen bis zum 19. Januar ihre alten Führerscheine in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer das nicht tut, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
Es kommt also schon Einiges auf die Autofahrerinnen und Autofahrer zu. Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen.
Sehr gerne!