Partneranwälte des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein

Im Netzwerk der Partneranwälte finden Kfz-Betriebe ihren Spezialisten vor Ort für die Unfallschadenabrechnung mit der Versicherung.

Die Kfz-Versicherungsbranche ist heiß umkämpft: Hintergrund ist der Kampf um Marktanteile.

Die Prämien werden immer günstiger angeboten. Durch Kürzungen von Schadensersatzpositionen  versuchen die Versicherungen dennoch eine positive Unternehmensbilanz zu erzielen.

Leidtragende dieser Konkurrenzkämpfe sind die Verbraucher als Versicherungsnehmer und die Kfz-Werkstätten, die im Bereich des Unfallgeschäfts in den letzten Jahren große Einbußen hinnehmen mussten.

Im Bereich der Kfz-Haftpflichtschäden nehmen die Versicherer (hier helfen controllexpert und Co.) Kürzungen vor oder zahlen berechtigte Ansprüche aus, wie z. B. Wertminderung oder Schmerzensgeld. In den Kaskofällen wird dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall die Wahl der Werkstatt „abgenommen“. Die günstige Prämie hat er nur erhalten, weil er sich verpflichtet hat, Reparaturen ausschließlich in den Vertragswerkstätten der Versicherung durchzuführen. Mit seinen Vertragsvertrauenswerkstätten hat die Versicherung gesonderte – in der Regel deutlich günstigere – Konditionen ausgehandelt, die mit Marktpreisen nichts mehr zu tun haben.

Im Kampf gegen Versicherer sitzen Verbraucher und Kfz-Betrieb in einem Boot.  Wir haben uns als Landesverband in Abstimmung mit unseren Mitgliedern dazu entschieden, Widerstand gegen das rigide Vorgehen einige Versicherungen zu leisten. Unser Ziel ist die Aufklärung unserer Mitglieder und der Verbraucher.

Wir machen unsere Mitglieder schlau. Hierbei unterstützt die Datenbank autorechtaktuell.de, die zum Thema Unfallschadenabrechnung allgemeine Informationen, Urteile, Musterschreiben und Merkblätter zur Kundeninfo bereit hält.

Doch nicht jeder Kfz-Betrieb hat das Know-how, d. h. entsprechend geschultes Personal, und Zeit sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen. Die Rechtsprechung ist mittlerweile so umfangreich und differenziert, dass es professioneller Hilfe bedarf. Da sich erfahrungsgemäß mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Zahlungsbereitschaft und -geschwindigkeit der Versicherungen sich deutlich verbessert, wollen wir unseren Mitgliedern sehr gut ausgebildete juristische Fachleute an die Hand geben. Im optimalen Fall ist der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin von Anfang an mit in die Unfallschadenabwicklung einbezogen.

Wir haben aus diesem Grund im Frühjahr 2007 ein Netzwerk von Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht gegründet. Dem Netzwerk „Partneranwälte des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein“ gehören zurzeit (Stand Januar 2008) 36 Anwälte und Anwältinnen aus Schleswig-Holstein und Hamburg an. Die Rechtsanwälte werden regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Unfallschadenabrechnung in speziellen Seminaren geschult. Sie erhalten Hintergrundinformationen über die Versicherungen und deren Engagement.

Bereits heute kann der Kfz-Betrieb seinem Kunden auf Wunsch einen Anwalt weiterempfehlen. Mit dem neuen ab 1. Juli 2008 gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz (ersetzt das Rechtsberatungsgesetz) werden die Möglichkeiten, dem Kunden Hilfestellungen im Falle eines Unfalls zu geben, noch besser. Hier empfiehlt es sich enger mit einem Rechtsanwalt seines Vertrauens zusammenzuarbeiten. Mit dem Netzwerk ist bieten wir den Kfz-Betrieben und den Rechtsanwälten hierfür eine gemeinsame Plattform.

Liste Fachanwälte 15/01/24