Tankstellen-Mitgliederversammlung 2023

Infos und Smalltalk für Tankstellenmitglieder

Am 13. Juli 2023 lud die Vorsitzende der Fachgruppe Tankstellen im Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V., Claudia Möller, die Tankstellen-Betreiber aus Schleswig-Holstein ins Verbandshaus in Kiel zur diesjährigen Allgemeinen Tankstellenversammlung ein. In diesen für die Tankstellenbranche unruhigen Zeiten ist der Austausch untereinander wichtig. Viele Tankstellenpartner nutzten daher auch die Gelegenheit, sich mit den Kollegen und den Vertretern des Verbandes auszutauschen.

Als erster Referent des Abends wurde Marc Engelbrecht aus der Steuerkanzlei Wehling und Partner begrüßt. Dieser erläuterte die Hintergründe und den Zweck einer Verfahrensdokumentation, deren Vorlage bei einer Betriebsprüfung durch den Betriebsprüfer verlangt werden kann. Die Teilnehmer hörten aufmerksam zu, als er den Inhalt erläuterte. Viele Fragen wurden anschließend gestellt. Den zweiten Teil seines Vortrages widmete Marc Engelbrecht den Möglichkeiten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Leistungen zukommen zu lassen und gleichzeitig Sozialabgaben zu sparen. Die verschiedenen attraktiven Möglichkeiten können auch der Mitarbeiterbindung dienen bzw. können Arbeitgeber sich durch solche Leistungen von anderen Arbeitgebern abheben.

Der Geschäftsführer des ZTG, Markus Pillok, berichtete über Aktuelles aus der Branche.

In der Tankstellenbranche tut sich zurzeit sehr viel. Der Verkauf der Total-Tankstellen an eine kanadische Firma und der Verzicht der Shell, den Shop in ein Agentursystem zu überführen, sind nur zwei von mehreren Themen, die die Branche bewegen. Auch die Situation der Aral-Pächter wurde diskutiert. Die Frage aus dem Teilnehmerkreis, ob die Gesellschaften die Stationen vermehrt mit Tankautomaten bestücken werden, blieb etwas offen. Vereinzelt gibt es bereits Tankautomaten, aber einen flächendeckenden Ausbau hält Markus Pillok noch für unwahrscheinlich. Die Mineralölgesellschaften setzen nach wie vor auf eine Präsenzpflicht an Tankstellen. Allerdings gibt es bereits einige Bespiele für die Funktionalität von reinen Automatenstationen

Schließlich ging er auf den neuen Mindestlohn ab 01.01.2024 und die erheblichen Personalprobleme der Tankstellen ein.

Abschließend erläutert er – auch anhand von Praxisbeispielen - die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer kündigt und sich gleichzeitig bis zum Ende der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen zu Recht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln, muss aber beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank war.

Nach dieser Fülle an Informationen konnte Birgit Hamann noch über einige positive Mitgliederzuwächse berichten. Sie forderte aber alle Anwesenden auf, Kollegen und neue Partner auf die Zugehörigkeit zum Verband aufmerksam zu machen und für die Mitgliedschaft zu werben. Es winkt bei einer positiven Vermittlung eine Prämie von 150,00 Euro.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung saßen die Teilnehmer noch gemütlich bei einem Grillbuffet zusammen. Es wurde gelacht, diskutiert, in Erinnerungen geschwelgt und eine schöne gemeinsame Zeit verbracht. So fand der Abend einen gemütlichen und geselligen Ausklang. Ganz oft wurde sich verabschiedet mit den Worten: „Bis zum nächsten Mal!“