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ZDK-Broschüre zu Definitionen und Abgrenzungen im Kfz-Gewerbe: „Neu oder gebraucht?“

Die Begriffe „Neuwagen“ und „Gebrauchtwagen“ werden – abhängig vom jeweiligen rechtlichen Zusammenhang – unterschiedlich definiert. Auch weitere Begriffe wie „fabrikneu“, „Tageszulassung“ oder „EU-Fahrzeug“ sind im Kfz-Gewerbe von wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Eine einheitliche Definition über alle Rechtsgebiete hinweg existiert nicht.

Die vom ZDK entwickelte Broschüre bietet eine kompakte Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und die durch die Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe relevanten Begriffe.

Behandelte Themengebiete:

  • Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
  • Kaufrecht
  • Verkaufsverbote in Händler- und/oder Serviceverträgen
  • Steuerrecht
  • Unfallschadensrecht
  • Ausgleichsanspruch analog § 89b Handelsgesetzbuch