Aktuelle Informationen zur Eichpflicht

Welche gesetzlichen Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes sowie der Mess- und Eichverordnung  gelten für Ad-Blue©-Betankungssysteme, Messgeräte zur Bestimmung des Reifendrucks und Wegstreckenzähler in Mietfahrzeugen?
Ad-Blue©-Betankungssysteme
Ad-Blue©- Betankungssysteme in Kfz-Betrieben fallen unter die Eichpflicht, sofern beim Verkauf zur Preisfestlegung das ermittelte Ad-Blue©-Volumen zugrunde gelegt wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 MessEV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 der MessEV).
Die Folge: Das bei nicht-eichfähigen Ad-Blue©-Betankungssystemen ermittelte Ad-Blue©-Volumen darf nicht zur Preisfestlegung herangezogen werden.
Der ZDK empfiehlt, dass Kfz-Betriebe bei der Verwendung nicht-eichfähiger Ad-Blue©-Betankungssysteme für die Ad-Blue©-Betankung ihren Kunden gegenüber Pauschalen in Rechnung stellen (z. B. "Auffüllen des Ad-Blue©-Tanks - XX, XX €"). Die Pauschale ist vom Betrieb zu kalkulieren und kann z. B. nach dem Nennvolumen des Ad-Blue©-Tanks gestaffelt werden.
Messgeräte zur Bestimmung des Reifendrucks von Kraftfahrzeugreifen/Reifenfüller
Reifendruckmessgeräte/Reifenfüller in Kfz-Betrieben unterliegen grundsätzlich der Eichpflicht (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 MessEV). In Reifenmontiereinrichtungen installierte Reifendruckmessgeräte sind nicht eichpflichtig, sofern die erforderliche Kontrolle des Reifendrucks durch ein geeichtes Messgerät umgesetzt wird (§ 5 Abs. 3 MessEV).
Wegstreckenzähler in Mietkraftfahrzeugen
Bei Wegstreckenzählern in Mietkraftfahrzeugen werden das Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung nicht angewendet (Anlage 1 Nr. 12h aa) MessEV). Somit müssen Wegstreckenzähler von Werkstattfahrzeugen, die Kfz-Betriebe ihren Kunden bereitstellen, nicht geeicht sein.
Weitere Messgeräte oder Messwerte
Folgende Messgeräte oder Messwerte, die unter anderem in Kfz-Betrieben verwendet werden, sind vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung ausgenommen.
Hierzu zählen Messgeräte oder Messwerte zur Bestimmung des Volumens oder der Masse von

  • Schmier- oder Getriebeölen,
  • Bremsflüssigkeiten,
  • Kältemitteln für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen,
  • Frostschutzmitteln,
  • Scheibenwaschwasser.
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