Sachmangelhaftung: Kraftstoffmehrverbrauch eines Hybrid-Fahrzeugs
Bei einem Hybrid-Fahrzeug, dessen Elektroantrieb und Batterie ordnungsgemäß funktionieren, führt eine Messung der Energieflüsse des Elektroantriebs aus technischen Gründen allenfalls zu unerheblichen Abweichungen des nach EU-Norm ermittelten Messergebnisses. Möchte der beweisbelastete Käufer diese Messung berücksichtigt haben, muss er sein Fahrzeug mit einem in Serienfahrzeugen nicht enthaltenen Spezial-Bauteil nachrüsten lassen, welches die Stromabnahme mittels einer Messzange ermöglicht. Unterlässt er dies, bleibt er mit seiner Behauptung einer höheren als der nach dem EU-Prüfverfahren ermittelten Abweichung des Kraftstoffverbrauchs beweisfällig.
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