Höhere E-Auto-Prämie wird Realität
Bereits im vergangenen September verabschiedete die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das eine deutlich höhere Förderung für E-Fahrzeuge vorsah. Nun hat die EU-Kommission nach einem langwierigen Verfahren grünes Licht für höhere Kaufprämien gegeben.
Die neuen Fördersätze sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind. Wirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, dass die Förderrichtlinie noch im Februar in Kraft tritt. Käufer von rein elektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden erhalten nun bei einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 € insgesamt 6.000 € für die Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV). Für Plug-in-Hybride (PHEV) beträgt die Zuzahlung 4.500 €. Bei Nettolistenpreisen zwischen 40.000 und 65.000 € erhalten die BEV-Käufer 5.000 €; für PHEV gibt es 3.750 € Prämie. Die Planungen sehen vor, dass der Bonus zur Hälfte vom Bund und den teilnehmenden Herstellern getragen wird.
Schneller Ausbau Ladenetz
Bei ihrem Spitzentreffen hatten Bundesregierung und Autoindustrie vereinbart, dass die Hersteller sich bei der Kaufprämie weiterhin beteiligen. Immerhin betrugen die Beiträge beider Seiten zur bestehenden Kaufprämie jeweils 600 Millionen Euro. Weiterer Punkt der Vereinbarungen: Das Ladenetz für E-Autos soll schneller ausgebaut werden. Im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung wurde als Ziel ein flächendeckendes und kundenfreundliches Ladenetz definiert.
Damit soll E-Autos zum Durchbruch auf dem Massenmarkt verholfen werden. Das ist eine Grundvoraussetzung, um die Klimaziele 2030 zu erreichen, für die eine Zahl von 7 bis 10 Millionen E-Autos in Deutschland notwendig ist. Experten haben dennoch Zweifel, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen ausreichen.
Erleichterung Kurzarbeit
Zu den weiteren Beschlüssen der Koalition gehört die Erleichterung für Kurzarbeit in der Automobilindustrie. Aufgrund des grundlegenden Wandels, in dem sich die Branche befindet – ausgelöst u.a. durch strengere EU-Vorgaben – ist die Lage für Hersteller und Zulieferer angespannt. Kurzarbeit und Ankündigungen von Stellenkürzungen sind Realität. Um dem Abschwung entgegen zu wirken, sollen Beschäftigte leichter verlängertes Kurzarbeitergeld erhalten können. Diese Maßnahme soll mit Weiterqualifizierung verbunden werden. Dadurch wird von Jobverlust bedrohten Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, in andere Branchen und Betriebe zu wechseln.