Folgeschäden mangelhafter Werkstattleistung
Werden Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten nicht ordnungsgemäß erbracht und treten dadurch z.B. auch Schäden an anderen Teilen des Kundenfahrzeugs auf, stellt sich die Frage, ob der Werkstattkunde der von ihm mit den Arbeiten beauftragten Werkstatt zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung und Schadensbeseitigung geben muss, oder ob er auch eine Drittwerkstatt mit der Reparatur aller Schäden beauftragen und die hierfür aufgewandten Reparaturkosten von der Werkstatt ersetzt verlangen darf. Der BGH hat sich nun mit dieser Frage beschäftigt (Az. VII ZR 63/18, 07.02. 2019).
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