SP-anerkannte Betriebe müssen ab 1. Juli 2017 bei der Sicherheitsprüfung den SP-Adapter einsetzen. Ab sofort ist die Bestellung des Adapters möglich. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
Der Bestellung ist beizufügen:
- die Anerkennungsbescheinigung des SP-anerkannten Betriebs
- beziehungsweise die Ermächtigungsgrundlage der SP-Schulungsstätte.
Hat der SP-anerkannte Betrieb ab dem diesem Zeitpunkt keinen SP-Adapter, muss die anerkennende Stelle die Anerkennung auf Nutzfahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2013 beschränken.
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