SP-Adapter: Ab 1. Juli 2017 Pflicht

SP-anerkannte Betriebe müssen ab 1. Juli 2017 bei der Sicherheitsprüfung den SP-Adapter einsetzen. Ab sofort ist die Bestellung des Adapters möglich. Das Formular kann hier heruntergeladen werden. 

Der Bestellung ist beizufügen:

  • die Anerkennungsbescheinigung des SP-anerkannten Betriebs
  • beziehungsweise die Ermächtigungsgrundlage der SP-Schulungs­stätte.

Hat der SP-anerkannte Betrieb ab dem diesem Zeitpunkt keinen SP-Adapter, muss die anerkennende Stelle die Anerkennung auf Nutzfahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2013 beschränken.