i-Kfz: Was SP-Betriebe jetzt tun müssen

Ab sofort können SP-Werkstätten die iKFZ Plus-Software herunterladen. Die Installation der iKFZ Plus-Software muss vor dem 1. Oktober 2017 von allen SP-Werkstätten durchgeführt werden.
Damit ist gewährleistet, dass die i-Kfz-relevanten SP-Daten der ab Oktober durchgeführten SP lokal auf dem Werkstatt-PC abgespeichert werden können.  
Vorgehensweise:

  • Auf der Website www.ikfz-plus.de/download  kann die iKFZ Plus-Software heruntergeladen werden.  Anschließend kann eine Demoversion auf dem PC der SP-Werkstatt installiert werden. Der dazugehörige Servicevertrag zur endgültigen Freischaltung der Software steht in der Rubrik "Vertrieb" zum Download.
  • Der iKFZ Plus-Software Servicevertrag muss anschließend vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit der gültigen Bescheinigung über die Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO (SP-Anerkennungsbescheinigung) an die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (Fax-Nr. 0228 9127-159) gesendet werden. Der Eingang der Bestellung wird von der TAK bestätigt.
  • Die jährlichen Kosten für den iKFZ Plus-Software Servicevertrag liegen bei 64 € zzgl. MwSt. Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb einer Kopfstelle für die sichere Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten (Server) sowie die Weiterentwicklung der Software (Updates) und den Support durch die TAK.

Ein Online-Update (Version 3.5) für die SP Plus-Software ermöglicht, dass eine automatisierte Übergabe der i-Kfz-relevanten SP-Daten an die iKFZ Plus-Software erfolgen kann.
In der Entwicklung ist die automatisierte Datenübergabe anderer Drittanwendungen (z. B. Maha, MSDAS) bei den jeweiligen Software-Herstellern.
Werden keine dieser Drittanwendungen verwendet oder sind diese nicht auf dem aktuellen Stand, müssen die i-Kfz-relevanten SP-Daten ab dem 1. Oktober 2017 manuell über die Eingabemaske in der iKFZ Plus-Software regelmäßig eingegeben werden.
Sowohl die automatisierte Übergabe wie auch die manuelle Erfassung der i-Kfz-relevanten SP-Daten erfolgt bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens beim KBA in der Demoversion der iKFZ Plus-Software. Dadurch wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von i-Kfz von den SP-Werkstätten eingehalten werden.
Abgeschlossenes Zulassungsverfahren und Freischaltung der iKFZ Plus-Software
Sobald das Zulassungsverfahren der "Kopfstelle ZDK" beim KBA abgeschlossen ist, werden die Bestellungen über die iKFZ Plus Serviceverträge bearbeitet.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten die SP-Werkstätten die notwendigen Hilfsmittel zur endgültigen Freischaltung der iKFZ Plus-Software.  Damit können die die i-Kfz-relevanten SP-Daten übermittelt werden. Mit der Freischaltung erfolgt die vollständige Aktivierung der iKFZ Plus-Software.
Alle bis zu diesem Zeitpunkt in der Demoversion auf dem PC gespeicherten i-Kfz-relevanten SP-Daten werden einmalig an die "Kopfstelle ZDK" gesendet und von dieser an das KBA weitergeleitet.
Für alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Sicherheitsprüfungen (SP) erfolgt eine automatische Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten über die "Kopfstelle ZDK" an das KBA zur Speicherung in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR).
Weitere Informationen
SP-Betriebe: Ab Oktober 2017 Datenlieferung für i-Kfz