Die Corona-Epidemie wird vereinzelt zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Reparaturaufträgen sowie Arbeiten im Bereich der Gewährleistung / Garantie führen. Um den betroffenen Kfz-Werkstätten einen Überblick über die hiermit einhergehende Haftung zu geben, hat der ZDK hierzu einen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt.
Infolge der sich zuspitzenden Corona-Epidemie wird es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Reparaturaufträgen in Kfz-Werkstätten kommen. Die Ursachen hierfür können sowohl krankheitsbedingte Ausfälle des Personals, Betriebsschließungen oder aber Verzögerungen bei der Belieferung mit Ersatzteilen sein.
Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen zu Ansprüchen von Kunden gegenüber Kfz-Werkstätten aus Reparaturaufträgen sowie dem Bereich der Sachmangelhaftung / Garantie. Weiterhin werden Ansprüche der Kfz-Werkstätten gegenüber ihren Teilelieferanten im Falle von Verzögerungen bei der Belieferung mit Ersatzteilen behandelt.
Der beigefügte Fragen- und Antworten-Katalog (Anlage) soll betroffenen Kfz-Werkstätten einen ersten Überblick über die derzeitige Rechtslage verschaffen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen nach bestem Wissen erstellt.