Finanzministerium berücksichtigt gestiegene Energiekosten

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In einem aktuellen BMF-Schreiben informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass die Finanzämter die Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen, auf Stundung oder Erlass sowie auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen mit Augenmaß bescheiden sollen.

Dabei soll über die Anträge zügig entschieden und bestehender Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft werden.
Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft – insbesondere unser Dachverband, der ZDH – fordern bereits seit geraumer Zeit vehement steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit den Folgen des Ukrainekrieges. Diesen Forderungen kommt das Bundesfinanzministerium (BMF) nunmehr nach und hat am 05.10.2022 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht (Anlage). Insoweit hatten zuvor bereits die Länderfinanzministerien von Niedersachsen und Hessen entsprechende Erleichterungen in Aussicht gestellt.
Im Schreiben informiert das BMF darüber, dass folgende Anträge von wirtschaftlich nicht unerheblich negativ betroffenen Steuerpflichtigen durch die Finanzämter mit Augenmaß beschieden werden sollen:

  • Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,
  • Anträge auf Stundung oder Erlass fälliger Steuern sowie
  • Anträge auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen.

Dabei sollen die Finanzämter den bestehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausschöpfen. Ferner soll über die eingehenden Anträge zügig entschieden werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere auch hinsichtlich der Bedeutung für die betroffenen Unternehmen finden sich unter folgendem Link des ZDH: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/abgabenordnung/aktuelles/steuerliche-erleichterungen-aufgrund-aktueller-krisensituation/