Kritik des ZDK an Neuregelung des Umweltbonus ab 2023

Praxisnahe Verbesserungen der Förderrichtlinie zum Umweltbonus fordert der ZDK in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Dazu gehört die Förderungszusage bei Bestellung des E-Fahrzeugs statt bei der Auslieferung und dass gewerbliche Käufer von E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybride weiter gefördert werden.
Thomas Peckruhn, ZDK-Vizepräsident und Sprecher des Fabrikatshandels, schreibt: „Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird. Zudem bleiben die Verbraucherinteressen und der Klimaschutz bei der Umsetzung dieser Pläne auf der Strecke.“
Ein zentrales Anliegen des ZDK: das Festlegen des Bestelldatums zum Bewilligen der Förderung. „Nach eigener Aussage sieht sich das Ministerium offensichtlich nicht in der Lage, die Prozesse der Antragstellung so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Realität standhalten“, kritisiert Peckruhn den Ablehnungsgrund. Die Wiedereinführung eines notwendigen zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten würde laut dem BMWK einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antragssteller und auch für das gesamte Kfz-Gewerbe“, so Peckruhn. Schließlich bedeute die heutige Förderpraxis einen hohen Aufwand auf Seiten der Antragsteller und des Kfz-Gewerbes. „Aufgabe des Staates sollte es aber sein, die Bürger, die Unternehmen und die Steuerzahler von Bürokratie und administrativem Aufwand zu entlasten. Die Arbeitserleichterung für Behörden darf nicht auf Kosten der Bürger und Unternehmen erfolgen“, fordert der Sprecher des Fabrikatshandels. „Wer sich ein E-Fahrzeug kaufen möchte, muss Planungssicherheit haben, auch bezogen auf die Höhe des Förderanspruchs.“
Kritik an Förder-Stopp bei Gewerbefahrzeugen
Peckruhn kritisiert außerdem den geplanten Stopp der Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge für gewerbliche Kunden ab dem 1. September 2023. „Damit fallen fast die Hälfte der heutigen E-Autokäufer durch das Fördersieb. Das Auto ist für viele mittelständische Handwerksbetriebe ein Werkzeug, mit dem Arbeitsmittel und Personen transportiert werden müssen. Wenn sich die Anschaffung eines E-Fahrzeuges demnächst um bis zu 9.000 Euro verteuert, droht die weitere Verteuerung von Handwerksleistungen. Oder die Betriebe greifen wieder auf reine Verbrennerfahrzeuge zurück. Das kann ja nicht im Sinne des Ministeriums sein“, so Peckruhn.
Kritik äußert der ZDK-Vizepräsident auch am geplanten Auslaufen der Förderung von Plug-in-Hybriden zum 31.12.2022.  „Die Autohändler und die Kunden empfinden es als schweren Vertrauensbruch, dass die Förderung dieser Fahrzeuge entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag komplett eingestellt werden soll“, zeigt sich Peckruhn enttäuscht. Wer solch ein Fahrzeug bestellt habe, sei fest davon ausgegangen, die ausgelobte staatliche Förderung auch zu erhalten. Nunmehr würden diese Kunden Gefahr laufen, völlig leer auszugehen, weil die aktuell langen Lieferfristen in vielen Fällen über die Jahreswende hinaus reichen. Die Wut und Enttäuschung der Kunden würden nun die Autohäuser massiv zu spüren bekommen.

Beschlüsse der Regierung

Die Ampel-Koalition hatte sich im Juli auf die neuen Subventionsregelungen für den Kauf von Elektroautos verständigt. Wie erwartet sinkt die Fördersumme für Batterie-elektrische Fahrzeuge – für Plug-in-Hybride soll sie demnach ganz entfallen. Es gibt noch weitere, weitreichende Einschränkungen.

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Ab dem 1. Januar 2023 soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.                                     

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Die Eckpunkte im Detail:

1) Förderung ab dem 1.1.2023

Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;

mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
Euro: 3.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich bis 30.08.2023 nicht.

 

2) Förderung ab dem 1.9.2023

Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.

Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

 

3) Förderung ab dem 1.1.2024

Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.

Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.

Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

 

Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.

Offen bleibt in diesem Zusammenhang - der für viele Kunden/Händler wichtige Part – wie groß denn nun der Fördertopf tatsächlich ist. Das „Handelsblatt“ hatte von 2,5 Milliarden Euro geschrieben. In einem Bericht von „tagesschau.de“ heißt es aber, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024.

Offen ist ebenso, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht. Hierzu ist in den bisher veröffentlichen Statements nichts zu lesen.

Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.