Pkw-EnVKV: So wird das Internet keine Stolperfalle
Neufahrzeuge „erobern“ Facebook: Immer mehr Autohäuser nutzen den Kanal gern für die Bewerbung. Aber auch hier gilt: Die notwendigen Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen müssen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung genannt werden. Insoweit sei Facebook mit dem Internet gleichzusetzen, betont die ZLW.
Dies gelte auch, wenn fremde Texte - wie Artikel aus Automobilzeitschriften - geteilt werden. In Autotests der Automobilzeitschriften finden sich in der Regel keine entsprechenden Hinweise auf Verbrauch und Emissionen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer also Artikel teilt oder weiterleitet, muss darauf achten, dass
- die entsprechenden Angaben gut sichtbar integriert sind
- die Verbrauchsangaben im gleichen Augenblick ohne einen weiteren Klick - wie die Angaben wie zur Motorleistung - angezeigt werden.
Die ZLW weist darauf hin, dass sie bereits eine Vielzahl von Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe erreicht hat. Gerichtliche Entscheidungen sind – soweit ersichtlich – hierzu noch nicht ergangen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen, dass die Gerichte derartige Abmahnungen bestätigen.
Vorsicht bei redaktioneller Werbung
Die gesetzlich geforderten Angaben, so die ZLW, gelten auch für fremde Werbetexte, die in den eigenen Internetauftritt übernommen werden.
Die Juristen raten zudem zur Vorsicht bei der Verteilung von Sonderdrucken. Diese werden oftmals bei interessanten Berichten über bestimmte Fahrzeuge vom Autohaus zu Werbezwecken herausgegeben. Auch hier sollten die Angaben zu Verbrauch, Emissionen und Energieeffizienzklasse ergänzt werden.
Schalten Automobilverkäufer redaktionelle Werbung, in der über bestimmte neue Fahrzeugmodelle berichtet wird, so sind auch hier die Angaben zwingend notwendig.