Pkw-Label: Spannbreitenwerte online unzulässig
Was für Zeitungsanzeigen gilt, ist nicht immer auch online erlaubt. So soll Spannbreitenwerbung im Internet nach einer bislang nicht veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 4 HK O 8100/14) nicht zulässig sein.
Die ZLW rät daher, im Internet auf die Spannbreitenwerbung zu verzichten. Für jeden beworbenen neuen Pkw sollten zumindest diese Angaben separat gemacht werden: der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus.
Was bedeuten Spannbreitenwerte?
Händler, die in einer Printausgabe für mehrere neue Pkw-Modelle werben, haben die Wahl: Sie können einerseits die Werte für den offiziellen Kraftstoffverbrauch (innerorts, außerorts, kombiniert) und die offiziellen CO2-Emissonen im kombinierten Testzyklus für jedes einzelne Fahrzeug angeben.
Andererseits können sie die Spannbreite zwischen jeweils ungünstigstem und günstigstem offiziellen Kraft-stoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie den offiziellen spezifischen CO2-Emissionsen im kombinierten Testzyklus mitteilen. Dies ist ausdrücklich zulässig nach Anlage 4 Abschnitt I Ziff. 1 Satz 2 der Pkw-EnVKV.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth teilt die Auffassung, dass die Spannbreitenwerbung in Printmedien nach oben genannter Vorschrift zulässig ist. Im Internet ist zumindest nach der Auffassung des Landgerichts nicht mit den Regelungen der Pkw-EnVKV in Einklang zu bringen und somit unzulässig.