Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist eine seit Jahrzehnten geltende Regelung, die dem Kfz-Gewerbe den rechtlichen Rahmen für den Fahrzeughandel und das Servicegeschäft liefert. Seit 2013 unterliegt der Automobilhandel den Regelungen der branchenübergreifenden Vertikal-GVO. Allein für das Aftersales-Geschäft gibt es noch eine eigene Kfz-GVO. Allerdings laufen beide GVO aus, die Vertikal-GVO bereits am 31. Mai 2022, die Kfz-GVO ein Jahr später.
Es ist leicht erkennbar, dass sich angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die der Handel in den letzten Jahren erlebt hat, die Frage nach der Zukunft der GVO stellt. Das wachsende Onlinegeschäft brachte beispielsweise einen grundlegenden Wandel, das Thema Datenschutz erhielt eine wachsende Relevanz. Aus diesem Grund hat der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) seit einiger Zeit bei der EU-Kommission darauf gedrängt, den Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine neue Vertikal-GVO zu entwickeln. Seit 2018 läuft auf EU-Ebene deswegen eine Evaluierungsrunde.
In einem im September veröffentlichten Bericht zu den Ergebnissen der Überprüfung der Vertikal-GVO werden die positiven Ergebnisse der Arbeit des ZDK in Brüssel deutlich: Wesentliche Bedenken über das baldige Auslaufen der GVO wurden berücksichtigt. Die Notwendigkeit einer neuen GVO sei erkannt worden, so lautete das Fazit von Antje Woltermann, der verantwortlichen Geschäftsführerin für die ZDK-Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate. Auch die ungünstigen Effekte, die sich aus den unterschiedlichen Ablaufzeiten der Vertikal-GVO und der Kfz-GVO ergeben, seien berücksichtigt worden.
Die nächsten Schritte
Ein ganz wesentliches Anliegen, das die Risiken der Nutzung von Kundendaten durch Hersteller betrifft und bei dem der ZDK immer wieder deutlich gemacht hat, dass dadurch Hersteller in eine direkte Konkurrenz zu ihren Händlern treten können, fand ebenfalls Eingang in den aktuellen Prüfbericht der EU-Kommission. Weitere Themen, die der Branche „unter den Nägeln brennen“ und in dem Dokument Erwähnung fanden, betreffen die Problematik des zunehmenden Direktvertriebs durch Hersteller, der künftige Umgang mit Agentursystemen und die generelle Nutzung von Daten, wozu auch maschinengenerierte Daten gehören.
Wie geht es nach der Veröffentlichung des Prüfberichts weiter? In einem nächsten Schritt will die EU-Kommission eine sogenannte Folgenabschätzung vornehmen. Dabei soll es weitere Konsultationen der Betroffenen geben. Das ZDK wird sich zum Wohle seiner Mitglieder weiterhin in diesem wichtigen Prozess der Entwicklung einer neuen GVO engagieren.