Fristverlängerung bei HU?

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Den Landesverband erreichen immer wieder Berichte über Diskussionen mit Kunden wegen der Fristen, die bei einer HU einzuhalten sind. Zur Erinnerung: Ende März verkündete Verkehrsminister Andreas Scheuer, dass Autofahrer in der Corona-Krise entlastet werden sollten und ihnen deshalb mehr Zeit eingeräumt werde für die Erneuerung der HU-Plakette. Die Frist für die Überziehung sei deshalb von zwei auf vier Monate verlängert worden.

Gilt dies auch in Schleswig-Holstein? Die Antwort ist ein klares Nein!

Die Begründung der Landesregierung für das Fortbestehen der normalen Fristen lautet:

„Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichten Empfehlungen für Erleichterungen in Hinblick auf die Hauptuntersuchungsfristen wurden in SH nicht umgesetzt. Ebenso wenig die auf europäischer Ebene beschlossenen Erleichterungen, da der Bund von diesen keinen Gebrauch gemacht hat.

Hintergrund ist, dass die grundsätzliche Anwendung dieser Erleichterungen sowie die Erleichterung im Anwendungsfall unter der Bedingung stand, dass es tatsächlich aufgrund der Corona-Situation zu einer Beeinträchtigung der Prüfkapazitäten bei den Überwachungsorganisationen kommt und deshalb die Fristen von Haltern nicht eingehalten werden können. Dies ist und war in Schleswig-Holstein jedoch zu keiner Zeit der Fall und steht auch nicht zu erwarten.“

Folgender Link führt direkt zur offiziellen Webseite der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Verwaltung/hauptuntersuchung_s.html