Sorgfalt bei Lagerung von Gasflaschen

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In Schleswig-Holstein hat die Staatliche Arbeitsschutzbehörde festgestellt, dass im Einzelhandel (Tankstellen, Supermärkte, Campingzubehör, Baumärkte etc.) Flüssiggasflaschen häufig nicht vorschriftsmäßig gelagert werden.

Üblicherweise werden die für den Verkauf vorgesehenen Flaschen sowie die von Kunden zurückgegebenen Flaschen in Gitterboxen gelagert. Von den Flaschen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen und die Umgebung ausgehen. Deshalb sind bei der Wahl des Standortes der Gitterboxen insbesondere die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zu beachten.

 

Hier einige grundlegende Vorgaben aus der TRGS 510:

Abschnitt 4.2, Absatz 5:

„Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere

1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe.“

Abschnitt10.3, Absatz 2:

„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen verhindert wird. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird.“

Abschnitt 10.3, Absatz 3:

„Zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung oder Ausbreitung von Gasen dürfen sich keine Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss sowie keine Kellerräume oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im Lager, oder Öffnungen in Wänden und De- cken zu anderen Räumen befinden. [...]“

Der Landesverband bittet seine Mitgliedsbetriebe, zu überprüfen, ob – sofern vorhanden – Gasflaschen ordnungsgemäß gelagert werden. Erforderlichenfalls muss nachgebessert, denn die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen trägt der Betrieb selbst.

Im Anhang ist eine Checkliste für die Flüssiggaslagerung zu finden.

Checkliste Flüssiggaslagerung zum Download