Neue Ausbildungsförderung – ausbildungsbegleitende Hilfe wird zu AsA flex
Zahlreiche Ausbildungsplätze können im Handwerk nicht besetzt werden, weil der passende Fachkräftenachwuchs fehlt. Häufig stehen der Ausbildung organisatorische Herausforderungen, Sprach- oder Lernschwierigkeiten im Weg. In solchen Fällen kommt die Arbeitsagentur den Betrieben und Ausbildungswilligen mit besonderen Bedürfnissen noch umfangreicher als bisher zu Hilfe.
Diese Änderung ergibt sich durch Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“. Damit wird die zunächst befristete Assistierte Ausbildung (AsA) in ein Regelinstrument überführt (AsA flex) und deutlich erweitert. So gehen z. B. die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) in der AsA flex auf. Die AsA flex soll zum Ausbildungsjahr 2021/22 zum Einsatz kommen.
Fragen zur Ausbildungsförderung – kurz und knapp
Was leistet die Assistierte Ausbildungsförderung?
Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe vor und während der Ausbildung und während einer Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen mit Förderbedarf oder Ausbildungshemmnissen.
Auch nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung können förderungsberechtigte junge Menschen bei Bedarf unterstützt werden, die ein Arbeitsverhältnis nicht begrün- den oder festigen können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden junge Menschen, die Unterstützung
• zur Aufnahme, Fortsetzung oder zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder
• während einer Einstiegsqualifizierung benötigen.
Eine Förderung von Ausbildungsbetrieben ist möglich
• vor einer Ausbildung, wenn sie das Ziel verfolgen, einen förder- berechtigten jungen Menschen auszubilden,
• während der Ausbildung oder
• während der Einstiegsqualifizierung
eines durch Assistierte Ausbildung betreuten jungen Menschen.
Wie wird unterstützt?
Auszubildende erhalten individuelle und bedarfsorientierte Hilfen durch eine sozialpädagogische Begleitung
• zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung,
• zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten,
• zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten.
Betriebe können durch einen Bildungsträger individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten
• administrativ und organisatorisch sowie
• zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, z. B. durch
• Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung einer Ausbildung,
• Erstellung eines betrieblichen Ausbildungs-/Qualifizierungsplans,
• Hilfe bei der Umsetzung von Ausbildungssequenzen,
• zielgruppengerechte Ausbildungsmethoden,
• regelmäßige Gespräche, um frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen sowie
• Coaching der Ausbilder.
Was wird gefördert?
Die Maßnahmekosten werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig bei Vorliegen der Voraussetzungen getragen.
Der Betrieb trägt die Kosten der betrieblichen Ausbildung, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt.
Wann beginnt die Förderung?
Die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen.
Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase beinhalten, in der der Betrieb den künftigen Auszubildenden kennenlernen und weitere Unterstützung vom Bildungsträger erhalten kann.
Wer ist zuständig?
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Betriebe, die das Ziel verfolgen, einen förderungs- berechtigten jungen Menschen auszubilden oder ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden.
Welche Aufgabe hat die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer ist die zuständige Stelle für die betriebliche Ausbildung und steht für alle Fragen vor und während der Ausbildung gern zur Verfügung. Der Ausbildungsbegleiter der Assistierten Ausbildung stimmt sich mit der Ausbildungsberaterin/ dem Ausbildungsberater der Kammer ab.