Mindestlohn: Automobilverkäufer mit Fixum und Provision

Mindestlohn: Automobilverkäufer mit Fixum und Provision

Seit dem 01.01.2015 wird jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde garantiert. Dieser Mindestlohn findet auch bei Automobilverkäufern Anwendung, deren Gehalt sich neben einem Fixum – welches nicht die Höhe des Mindestlohns erreicht – auch aus Provisionen zusammensetzt. 
Diese Pflicht zur monatlichen Zahlung des Mindestlohns bedeutet für die Kfz-Betriebe, dass allen Automobilverkäufern in jedem Monat mindestens der Mindestlohn ausgezahlt werden muss. Dieser errechnet sich immer aus dem gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 € und den tatsächlich in jedem Monat geleisteten Arbeitsstunden. Im Rahmen der Provisionsabrechnungen können negative Salden „schlechter Monate“ mit künftigen positiven Salden aus ertragreicheren Monaten verrechnet werden, wenn man dem Automobilverkäufer monatlich auf jeden Fall ein Festgehalt in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns garantiert (entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden) und diesen als Provisionsvorschuss auf die erreichten Provisionsbeträge betrachtet. Eine Anrechnung positiver und negativer Provisionssalden muss jedoch vertraglich vereinbart werden, damit sie dem Automobilverkäufer gegenüber geltend gemacht werden können. Eine mögliche Formulierung einer solchen gesondert abzuschließenden Provisionsvereinbarung finden Sie am Ende des Artikels. 


Ebenso finden Sie am Ende des Artikels den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ), in dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu zahlreichen konkreten Fragen Stellung bezieht. Insbesondere findet man hier interessante Hinweise zu den für den Mindestlohn relevanten Lohnbestandteilen und zur Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG. 

Bei einem Verstoß gegen die Mindestlohnbestimmungen drohen hohe Geldbußen und  Nachforderungen für nicht gezahlte Lohnbestandteile durch die Arbeitnehmer, Nachzahlungen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung und sonstige Zuschläge an die deutsche Rentenversicherung.